
Ein innovatives Instrument für eine klimaneutrale Industrie
Mit dem Programm der Klimaschutzverträge (auch bekannt als Carbon Contracts for Difference) setzt Deutschland seit 2023 auf ein neuartiges Förderinstrument, das energieintensive Unternehmen beim Übergang zu klimaneutralen Produktionsprozessen unterstützen soll. Nachdem die erste Ausschreibungsrunde weitgehend positiv aufgenommen wurde und die Europäische Kommission am 14. März 2025 die beihilferechtliche Genehmigung für die zweite Runde erteilt hat, steht der Fortführung des Programms nichts mehr im Wege. Auch die neue Bundesregierung scheint bereit zu sein, grünes Licht für die Fortsetzung zu geben.
Wichtige Erkenntnisse
Ziel der Klimaschutzverträge ist es, die klimafreundliche und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Produktion in großen, energieintensiven Industrieanlagen in Deutschland zu ermöglichen. Nach dem Abschluss der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2024 wurde bereits das vorbereitende Verfahren für die zweite Runde durchgeführt. Nur Unternehmen, die daran teilgenommen haben, dürfen ein Angebot in der kommenden Ausschreibung abgeben.
Die Verträge stoßen weiterhin auf großes Interesse in der Industrie. Die jüngsten politischen Entwicklungen deuten darauf hin, dass das Programm langfristig etabliert werden soll.
Deutschland als Vorreiter bei marktbasierten Klimainstrumenten
Mit dem Programm der Klimaschutzverträge nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Ziel ist es, energieintensive Unternehmen mit marktnahen Maßnahmen zu fördern und so Standortverlagerungen ins Ausland zu verhindern. Hintergrund ist die Sorge, dass Firmen Deutschland verlassen könnten, wenn der Umbau zu emissionsarmer Produktion hierzulande wirtschaftlich nicht darstellbar ist.
Besonders im Fokus stehen dabei Branchen wie die Papier-, Chemie-, Metall- und Glasindustrie. Der Mechanismus der Klimaschutzverträge basiert auf dem Prinzip eines Differenzvertrags: Die zusätzlichen Investitions- (CAPEX) und Betriebskosten (OPEX), die bei klimafreundlichen Anlagen im Vergleich zu konventionellen Technologien anfallen, werden vom Staat ausgeglichen. Wird die klimafreundliche Produktion jedoch günstiger als die herkömmliche, kehrt sich die Zahlungsrichtung um – dann muss das Unternehmen den Differenzbetrag an den Staat zurückzahlen.
Ablauf des Verfahrens
Um einen Klimaschutzvertrag abschließen zu können, müssen interessierte Unternehmen zunächst im Rahmen eines vorbereitenden Verfahrens ihr geplantes Projekt beschreiben. Anschließend folgt ein Ausschreibungsverfahren, in dem die Firmen Gebote einreichen: Sie beziffern, wie viel finanzielle Unterstützung sie für die Umrüstung oder den Neubau ihrer Anlagen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen benötigen. Den Zuschlag erhält das Unternehmen, das die kosteneffizienteste Reduktion von Emissionen anbietet.
Die Höhe der Förderung richtet sich dabei individuell nach dem jeweiligen Gebot. Im Grunde lässt sich sagen: Der Staat „kauft“ Emissionseinsparungen bei den Unternehmen ein. Die Laufzeit der Verträge beträgt 15 Jahre. Während dieser Zeit erstattet der Staat die Mehrkosten für den klimaneutralen Umbau. Sollte im Laufe dieser Jahre die klimafreundliche Produktion wirtschaftlicher werden als die konventionelle Alternative, sind die Unternehmen verpflichtet, die eingesparten Mittel zurückzuerstatten.
Fazit
Die Klimaschutzverträge haben sich innerhalb kurzer Zeit als zentraler Bestandteil der deutschen Industrie- und Klimapolitik etabliert. Mit der zweiten Ausschreibungsrunde und der beihilferechtlichen Freigabe durch Brüssel sind die Weichen für die nächste Phase gestellt. Die breite Zustimmung aus Politik und Wirtschaft deutet darauf hin, dass dieses Modell langfristig Bestand haben wird – als strategisches Instrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung der Klimaziele.